Regelbasierte Ordnung – selektiv angewandt

Europas Schweigen zur US-Drohkulisse gegen den Iran

Regelbasierte Ordnung – selektiv angewandt

Die Eskalation zwischen den USA und dem Iran legt einen alten europäischen Widerspruch offen. Militärische Drohungen, Flottenverlegungen, die offene Rede von „chirurgischen Schlägen“ – all das erinnert an frühere Vorstufen militärischer Interventionen. Auffällig ist jedoch weniger die Rhetorik aus Washington als das Schweigen Europas.

Während die Europäische Union in anderen Konflikten mit Nachdruck auf die „regelbasierte internationale Ordnung“ pocht, vermeidet sie gegenüber den USA eine klare Benennung dessen, was völkerrechtlich naheliegt: die Rechtswidrigkeit der Drohkulisse selbst.

Dieser Widerspruch ist kein rhetorischer Ausrutscher. Er verweist auf ein strukturelles Problem europäischer Außenpolitik als eigene imperialistische Macht.

Die Drohung als Politik

Die gegenwärtige US-Strategie folgt keiner kohärenten Kriegslogik, sondern einer Eskalationsökonomie. Unter Donald Trump ersetzt Drohung die Politik. Stärke wird inszeniert, nicht organisiert. Militärische Optionen fungieren als Druckmittel, nicht als Ziel.

Völkerrechtlich ist diese Praxis eindeutig. Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta verbietet nicht nur die Anwendung, sondern ausdrücklich auch die Androhung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates. Da weder ein bewaffneter Angriff Irans auf die USA vorliegt noch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats existiert, fehlt den Drohungen jede rechtliche Grundlage. Die angedrohte Gewalt wäre rechtswidrig – und damit auch ihre Ankündigung.

Recht als Machtfrage

Dass diese juristische Klarheit politisch folgenlos bleibt, ist kein Zufall. Das Völkerrecht erscheint hier nicht als neutrale Ordnung, sondern als Ausdruck eines Kräfteverhältnisses: verbindlich gegenüber Schwächeren, verhandelbar gegenüber Verbündeten. Es wirkt nicht als übergeordnete Schranke staatlicher Gewalt, sondern als selektiv eingesetztes Instrument.

Diese Selektivität ist kein moralisches Versagen Einzelner. Sie ist Teil der internationalen Ordnung selbst. Wo Machtverhältnisse stabil sind, wird Recht beschworen. Wo es ein gemeinsames Interesse westlicher Länder gibt, wird es relativiert. Das 2 jährige Schweigen gegenüber dem Völkermord Israels in Gaza ist das jüngste Beispiel dieses Doppelstandards westlicher Länder, allen voran Deutschlands.

Europas doppelte Sprache

Doch gerade in diesem Spannungsfeld wäre die EU gefordert, Klarheit zu schaffen. Die EU beruft sich seit Jahren auf das Völkerrecht als normative Grundlage internationaler Politik – gegenüber Russland, China oder regionalen Mächten oft mit Nachdruck. Und jüngst erst im Falle Grönlands.

Doch im Falle der militärischen Drohungen der USA gegenüber dem Iran bleibt die EU auffällig zurückhaltend. Appelle zur Deeskalation ersetzen eine klare rechtliche Einordnung. Der Begriff des Völkerrechtsbruchs fällt nicht. Weil die EU offensichtlich das Vorgehen der USA im Kern unterstützen.

Das Völkerrecht wird seitens der EU nur dort verteidigt, wo es geopolitisch wenig kostet – und suspendiert, wo es Bündnisse belastet. So wird aus der regelbasierten Ordnung eine rhetorische Ressource, keine bindende Norm. Es bleibt im Kern heuchlerisch.

Der Iran zwischen Repression und Instrumentalisierung

Der Iran befindet sich zugleich in einer tiefen inneren Krise: massive Proteste, brutale Repression, blockierte gesellschaftliche Reproduktion. Diese Realität ist unbestreitbar. Doch sie rechtfertigt keine militärische Drohpolitik von außen.

Im Gegenteil: Äußere Eskalation wirkt nach innen stabilisierend. Sie erlaubt es dem iranischen Machtapparat, soziale Konflikte zu externalisieren, Opposition als sicherheitspolitisches Risiko zu delegitimieren und Repression als nationale Verteidigung zu inszenieren. Militärischer Druck beschleunigt Verarmung und Proteste –

aber er blockiert Befreiung.

Die Kritik an der US-Drohpolitik bedeutet dabei keine politische Parteinahme für den iranischen Staat. Sie setzt vielmehr eine klare Trennung voraus: zwischen einer unterdrückten Gesellschaft und einem autoritären Klassenstaat, der religiöse Ideologie zur Legitimation ökonomischer und politischer Herrschaft nutzt.

Imperiale Krisenverwaltung

Die Drohpolitik gegenüber dem Iran ist weniger Ausdruck strategischer Stärke als Symptom imperialer Unsicherheit. In einer zunehmend multipolaren Welt wird militärische Eskalation zur Kommunikationsform einer Hegemonie, deren ökonomische und politische Durchsetzungskraft brüchig geworden ist. Gewaltandrohung ersetzt langfristige Ordnungspolitik.

Die EU fügt sich in diese Logik ein, indem es Stabilität über Recht stellt. Nicht gesellschaftliche Befreiung, sondern geopolitische Berechenbarkeit wird zur Priorität. Ein geschwächter, aber kontrollierbarer Iran erscheint kalkulierbarer als ein offener Umbruch mit ungewissem Ausgang. Was sich mit den Interessen der Golfmonarchien, allen voran Saudi Arabiens und Katars, deckt.

Die Erosion der Ordnung

Diese Praxis bleibt nicht folgenlos. Andere Staaten beobachten genau, wann Recht gilt – und wann nicht. Die Erosion der regelbasierten Ordnung erfolgt nicht nur durch offene Aggression, sondern durch selektives Schweigen. Die Krise des Völkerrechts ist kein Unfall, sondern Ausdruck einer Weltordnung, in der Recht der Macht folgt – und nicht umgekehrt. Wer Ordnung nur dann verteidigt, wenn sie kostengünstig ist, verteidigt sie nicht.

Er verwaltet ihren Niedergang.

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