Von der KI zur Klassenfrage – Was der EU AI Act kann, was fehlt und was jetzt zu tun ist

Zwischen Werteversprechen und Wirklichkeit – Der EU AI Act als dialektisches Projekt

Der EU AI Act ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt – und Europa will damit Vorbild sein: „human-centric“, risikobasiert, innovationsfreundlich. Das Gesetz will Maschinen Grenzen setzen, ohne den Markt zu hemmen. Es klingt nach feinem Brüsseler Kompromiss – und doch ist es mehr: ein Versuch, politische Kontrolle über eine Technologie zu behaupten, deren Dynamik sich längst verselbständigt hat. Aber auch ein Lehrstück über Interessen, Macht und Öffentlichkeit. Und es ist – bei aller Kritik – ein Zwischenschritt in der Demokratisierung der Tech-Sphäre.


I. Die gute Nachricht: Was der AI Act tatsächlich bringt

Ja – der EU AI Act bringt Fortschritte. Und ja – einige Forderungen von NGOs, Datenschutz-Organisationen, Gewerkschaften und Tech-Aktivist:innen wurden aufgenommen:

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  • Verbot biometrischer Massenüberwachung im öffentlichen Raum – zumindest teilweise. Gesichtserkennung in Echtzeit soll grundsätzlich untersagt sein, mit Ausnahmen (z. B. Terrorabwehr). Ein Etappensieg für Digital-Rights-Gruppen wie EDRiAccess NowAlgorithmWatch und die europaweite Kampagne Reclaim Your Face.
  • Pflicht zur Transparenz bei KI-Systemen, die mit Menschen interagieren: Chatbots, Deepfakes, emotionserkennende Software müssen als solche gekennzeichnet werden. Eine zentrale zivilgesellschaftliche Forderung – durchgesetzt trotz Industrie-Lobbying.
  • Schutz vor diskriminierender KI in Hochrisikobereichen (z. B. Bildung, Arbeit, Justiz). Firmen müssen nachweisen, dass ihre Systeme nicht nach Geschlecht, Herkunft oder Alter diskriminieren. Ein Erfolg der Gewerkschaften (u. a. ETUCUNI Europa), die seit Jahren vor „automatisierter Ungleichheit“ warnen.
  • Verbot sozialer Bewertungssysteme à la China („Social Scoring“) – ein symbolischer Akt mit realpolitischer Bedeutung. Europa zieht eine rote Linie.
  • Whistleblower-Schutz & individuelle Beschwerderechte: Auch Einzelpersonen können Verstöße melden – ein demokratischer Hebel, eingefordert von Bürgerrechtsorganisationen.

Diese Elemente sind reale Verbesserungen – keine Revolution, aber Regulation. Sie zeigen: Öffentlicher Druck wirkt. Die soziale Frage wurde nicht gelöst, aber sichtbar gemacht.


II. Was sich für EU-Bürger:innen konkret verbessert

Was verändert sich im Alltag?

  • Mehr Kontrolle über KI-Anwendungen: Ob Bewerbungsplattform, Schulsoftware oder Bankkredit – Anbieter müssen offenlegen, wie ihre KI entscheidet.
  • Recht auf Information und Beschwerde: Bürger:innen erfahren, ob sie von Hochrisiko-KI betroffen sind – und können sich bei Diskriminierung beschweren.
  • Verbot manipulativer Systeme für Kinder: Software, die psychische Verwundbarkeit ausnutzt – etwa durch Spielsuchtmechaniken – wird untersagt.
  • Mehr Transparenz im Konsum: Deepfake-Werbung und KI-Influencer müssen gekennzeichnet werden – ein Schritt gegen Desinformation.

Fazit: Der AI Act gibt Bürger:innen erstmals Werkzeuge gegen Entmündigung durch Code. Die Black Box bekommt Risse.


III. Wann, von wem, warum beschlossen? – Politische Genese

Der EU AI Act wurde am 13. März 2024 vom EU-Parlament verabschiedet und am 12. Juli 2025 offiziell im Amtsblatt veröffentlicht. Die Initiative kam von der EU-Kommission unter Margrethe Vestager und Thierry Breton – als Teil der Digitalstrategie „A Europe fit for the Digital Age“.

Einflüsse kamen aus Frankreich (Staat als Technologietreiber)Deutschland (Wirtschaftsstandort sichern) und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Tausende Lobbytreffen, öffentliche Anhörungen, Kampagnen von NGOs und Industrie – der AI Act ist das Produkt sozialer Kräfteverhältnisse in der EU.


IV. Wo steht die Umsetzung? – Stand Juli 2025

  • Der AI Act ist verabschiedet, die Umsetzung läuft.
  • Die meisten Regelungen gelten ab 2026, Hochrisiko-Systeme ab 2027.
  • Jede Regierung muss eine nationale Aufsichtsbehörde benennen. In Deutschland sind das die Bundesnetzagentur und die Datenschutzkonferenz.
  • Die EU-Kommission richtet ein zentrales „AI Office“ ein – zur Koordination und Marktaufsicht.

➡️ Die Regeln stehen – aber die Interpretation und Kontrolle ist noch offen. Jetzt entscheidet sich, ob der AI Act ein Papiertiger bleibt – oder ein Hebel der Regulierung wird.


V. Die Kritik der Konzerne – ein Lehrstück in Klassenpolitik

Warum also der Protest von SAP, Siemens, Bosch und dutzenden deutschen Firmen?

  • Weil der AI Act nicht dem Kapitalinteresse folgt, sondern Risiken priorisiert.
  • Die Konzerne fordern:
    • Ausnahmen für Open-Source-Modelle (um keine Haftung zu übernehmen)
    • Lockerung bei Hochrisiko-KI, besonders im industriellen Bereich
    • Weniger Transparenzpflichten, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen
    • Schnellere Genehmigungen, um „mit den USA mitzuhalten“

Was wie Innovationsfreundlichkeit klingt, ist in Wahrheit: Standortpolitik im Dienste der Profitrate. Die Lobby fährt auf, weil der Markt nicht ungebremst plündern darf. Die Klassenfrage liegt offen auf dem Tisch.


VI. Bewertung aus marxistischer Sicht

Der AI Act ist kein sozialistisches Gesetz. Aber er schränkt die kapitalistische Verwertung von KI erstmals in großem Stil ein.

  • Er individualisiert Verantwortung (Transparenz, Rechte), aber kollektiviert keine Kontrolle.
  • Er schützt vor Diskriminierung – aber nicht vor automatisierter Ausbeutung.
  • Er verteidigt Bürgerrechte – aber nicht das Recht auf demokratische Kontrolle der KI-Infrastruktur.
  • Er behandelt KI als Technik – nicht als Machtfrage.

Was fehlt?

  • Demokratisierung der Dateninfrastruktur (z. B. öffentliche Rechenzentren)
  • Verbot algorithmischer Kontrolle am Arbeitsplatz (z. B. bei Amazon)
  • Zugang zu Public AI, statt Abhängigkeit von Google & Co
  • Verankerung digitaler Mitbestimmung (z. B. Workers’ Tech Councils)

Kurz: Der AI Act schützt vor den schlimmsten Auswüchsen des Tech-Kapitalismus, aber nicht vor seiner Grundlogik: Akkumulation, Kontrolle, Externalisierung. Die Klassenverhältnisse werden nicht geändert – nur reguliert.


VII. Verbesserungspotential – Was jetzt zu tun ist

  • Zivilgesellschaftliche KI-Beobachtung aufbauen (Audit-Kollektive, NGO-Monitoring)
  • Gewerkschaftliche Mitbestimmung digital ausweiten
  • Öffentliche KI-Infrastruktur schaffen (z. B. im Bildungs- und Gesundheitswesen)
  • Transparenz & Open Source in öffentlichen KI-Projekten durchsetzen
  • Demokratische Kontrolle statt Marktlogik – auch im KI-Bereich

Denn eine gerechte KI entsteht nicht durch Profitanreize, sondern durch demokratischen Druck und politische Organisierung.


VIII. Fazit: Verteidigen, radikalisieren, erweitern

Der EU AI Act ist ein Fortschritt – und eine Grenze. Er macht sichtbar, wie Technik, Politik und Kapital miteinander verwoben sind. Er ist weder neoliberales Feigenblatt noch linkes Wunschprojekt – sondern ein umkämpfter Kompromiss, der Raum öffnet für mehr.

Jetzt beginnt die eigentliche Auseinandersetzung: Wer kontrolliert die Technik? Wem gehört die Infrastruktur? Wer profitiert vom Fortschritt? Der AI Act ist kein Ende – sondern ein Anfang.

Denn: Maschinen machen keine Politik. Aber wir.

(c) Kritik & Praxis – Verstehen. Hinterfragen. Verändern.

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